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Abfindung: Wie Sie legal und clever Steuern sparen

Mit kluger Planung bleibt Ihre Abfindung dort, wo sie hingehört – bei Ihnen.

Eine Abfindung ist oft ein willkommenes Polster, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Gleichzeitig sorgt sie aber regelmäßig für eine böse Überraschung: Ein großer Teil der Zahlung landet beim Finanzamt. Ohne Gestaltung fließen bis zu fünfzig Prozent der Abfindung direkt in die Steuerlast. Die gute Nachricht: Es gibt wirksame Wege, wie Sie diese Belastung deutlich reduzieren und in vielen Fällen sogar vollständig vermeiden können.

Im Folgenden erfahren Sie, welche steuerlichen Grundlagen gelten, was die Fünftelregelung wirklich bringt und wie eine Investition dafür sorgen kann, dass Ihre Abfindung nahezu steuerfrei bleibt.

Was Sie bei einer Abfindung unbedingt wissen sollten

Eine Abfindung ist kein regulärer Lohn. Sie wird als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt und folgt daher besonderen steuerlichen Regeln.

Keine Sozialabgaben

Auf eine Abfindung fallen keine Beiträge zur Renten, Kranken oder Arbeitslosenversicherung an. Das ist ein Vorteil, der häufig übersehen wird.

Steuern fallen dennoch an

Die Abfindung erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Auszahlung. Je nach Höhe rutschen viele in einen deutlich höheren Steuersatz. Genau hier entsteht die große steuerliche Belastung.

Die Fünftelregelung

Die Fünftelregelung ist eine staatliche Erleichterung für außerordentliche Einkünfte. Die Abfindung wird dabei rechnerisch in fünf Teile aufgeteilt. Diese Rechnung führt oft zu einem spürbar geringeren Steuersatz, allerdings nur dann, wenn Sie nicht bereits im Spitzensteuersatz liegen. Die Auszahlung der gesamten Abfindung muss in einem Kalenderjahr erfolgen.

Auswirkung auf das Arbeitslosengeld

Erhalten Sie die Abfindung und verlassen das Unternehmen zum regulären Kündigungsdatum, bleibt das Arbeitslosengeld unberührt. Beenden Sie das Arbeitsverhältnis früher, entfällt der Anspruch bis zum eigentlichen Kündigungstag.

Wie Sie mit einer Investition Ihre Steuer drastisch reduzieren

Die Fünftelregelung mildert die Steuerbelastung, reicht aber häufig nicht aus, um die Abfindung spürbar zu schützen. Richtig interessant wird es durch intelligente Investitionen.

Warum besonders Photovoltaik-Investments attraktiv sind

Eine gewerblich betriebene Photovoltaikanlage auf einer gepachteten Dachfläche ermöglicht enorme steuerliche Hebel:

  • Bis zu 62 Prozent der Anschaffungskosten sind bereits im ersten Jahr steuerlich absetzbar.
  • Durch den Investitionsabzugsbetrag und weitere Abschreibungen lässt sich das zu versteuernde Einkommen in vielen Fällen auf null Euro senken.
  • Die Abfindung wird dadurch in Teilen oder vollständig steuerfrei.

Nach der steuerlichen Entlastung profitiert der Betreiber zusätzlich:

  • Rendite bis zu zehn Prozent pro Jahr durch Direktvermarktung des Stroms
  • Lange technische Nutzungsdauer von bis zu vierzig Jahren
  • Gesetzlich gesicherte Einspeisevergütung in den ersten zwanzig Jahren

Damit gehört eine PV Anlage zu den stabilsten und lukrativsten Investitionsmöglichkeiten, wenn es um steueroptimierten Vermögensaufbau geht.

Die optimale Lösung: Kombination aus Fünftelregelung und PV Direktinvestment

Wer seine Abfindung effizient schützen möchte, nutzt beide Bausteine:

  1. Fünftelregelung für die steuerliche Glättung
  2. Investitionsabzugsbetrag und Abschreibungen durch ein Photovoltaik Direktinvestment

Die Kombination senkt die Steuerlast nicht nur, sondern kann je nach Konstellation dazu führen, dass die Abfindung komplett steuerfrei vereinnahmt wird. Gleichzeitig entsteht ein langfristiger Vermögenswert, der über Jahrzehnte Cashflow generiert.

Beispielhafte Gegenüberstellung

Kapitalanlage

Anschaffungskosten

Abziehbare Kosten im Jahr der Abfindung

Steuerlich wirksam im ersten Jahr

Immobilie

200.000 €

Grund und Boden 50.000 € nicht abzugsfähig

nur 3.000 € AfA auf Gebäudeanteil

PV Anlage

200.000 €

200.000 € × 40 Prozent

80.000 € sofort absetzbar

Eine Immobilie erzeugt im ersten Jahr einen geringen steuerlichen Effekt. Eine Photovoltaikanlage ermöglicht dagegen einen sehr hohen, sofortigen Abzug.

Fazit

Eine Abfindung ist eine wertvolle Chance. Wer sie ohne steuerliche Gestaltung annimmt, verliert oft die Hälfte an das Finanzamt. Wer sie richtig plant, kann dagegen zwei starke Vorteile verbinden:

  • minimale Steuerlast bis hin zur vollständigen Steuerfreiheit
  • aufbau eines langfristigen Vermögenswertes mit attraktiver Rendite

Der Schlüssel liegt in der Kombination aus Fünftelregelung und einer gezielten Investition wie einem Photovoltaik Direktinvestment.

Investitionsabzugsbetrag. Wie Sie Steuern sparen und klug in Photovoltaik investieren
Praxisbeispiel